Staatliche Fördermittel für NOVUS Absaugtechnik
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hält seit dem 12.10.2021 das Förderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ vor.
Über das Förderprogramm können private und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland unterhalten, Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 40% im Zusammenhang mit dem Erwerb von hocheffizienten Absauganlagen der Firma Novus air GmbH beantragen. Unter Inanspruchnahme dieser Fördermittel profitiert Ihr Unternehmen beim Erwerb von Anlagen aus den Produktsparten NOVUS Airtower und/oder NOVUS Airline in mehrfacher Hinsicht:
STÄRKUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Durch die Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen des BAFA verkürzen sie die Amortisationszeiten Ihrer NOVUS-Absauganlage erheblich und stärken bzw. steigern damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.
VERBESSERUNG DER RAUMLUFTQUALITÄT
Durch die hocheffizienten Anlagen steigern Sie die Raumluftqualität in Ihrem Produktionsbetrieb und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter.
EFFIZIENTER UMGANG MIT RESSOURCEN
Die Luftfiltrationsanlagen der Firma Novus air GmbH ermöglichen aufgrund ihrer Hocheffizienz den ökonomischen Umgang mit Energie und leisten damit einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz aber auch dem sparsamen Umgang mit den finanziellen Ressourcen Ihres Unternehmens.
Einsparpotenzial mit einem NOVUS Airtower
Pauschal gültige Aussagen über konkrete Förderhöhen und Zuschüsse sind kaum möglich. Eines ist jedoch Gewiss: Mit dem Förderprogramm der BAFA lässt sich beim Erwerb einer NOVUS Anlage viel Geld einsparen. Damit die Potenziale für Sie greifbarer werden haben wir eine Beispielrechnung mit dem NOVUS Airtower aufgemacht.
Sprechen Sie uns noch heute an, um Ihren eigenen Förderbedarf schnell ermitteln zu können. Mit unserer Unterstützung und der unserer zuverlässigen Partner durchlaufen Sie den Prozess erfolgreich und vor allem frei von Frust! Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen und kostenfreien Beratungstermin mit unserer Expertin.
Der Schutz Ihrer Mitarbeiter ist für Sie ein Thema? Sie wollen oder müssen in eine fortschrittliche Absaug- und Enstaubungsanlage investieren? Dann verhelfen wir Ihnen gern zu einem staatlich geförderten NOVUS Produkt. Gemeinsam mit unserer erfahrenen Kooperationspartnerin Nadine Frohberg stehen wir Ihnen bei allen Fragen der BAFA Förderung zur Seite und begleiten Sie entlagnd es Prozesses. Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Gespräch. Sie erreichen uns unter der Nummer 035243 47 99 0 oder zu jeder Zeit über unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmögich bei zurück.
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Die BAFA-Förderung im Überblick
Grundsätzlich unterscheidet das Förderprogramm in 5 unterschiedliche Förderbereiche, wobei die Programmmodule 1 und 4 für die Förderung der Luftfiltrationsanlagen der Firma Novus air GmbH einschlägig sind.
MODUL 1 – QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN
- Gefördert werden investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen durch den Einsatz hocheffizienter, am Markt verfügbarer Technologien
- Dabei werden sowohl Neu- als auch Ersatzinvestitionen gefördert
- Im Fall der NOVUS Airtower handelt es sich bei den Ventilatoren zzgl. deren Steuerungstechnik um die förderfähigen Komponenten
- Weiterhin können die Nebenkosten (z. Bsp. Transportkosten) in Höhe von max. 30%, gemessen an den Ausgaben für die förderfähige Querschnittstechnologien, bezuschusst werden
- Die Förderung auf die benannten Ausgabenpositionen (netto) beträgt für KMU bis zu 40%, für sonstige und große Unternehmen bis zu 30% und ist auf eine Gesamtförderung von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt
- Um einen Antrag beim BAFA stellen zu können, muss ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro (netto) vorliegen
- Direkt nach der Antragseinreichung können die gewünschten NOVUS-Produkte bestellt werden. Bei Antragstellung über Modul 1 muss weder auf den Zugang des Zuwendungsbescheides gewartet, noch ein gesonderter Antrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
WICHTIGER HINWEIS!
Mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens (z. Bsp. Bestellung eines Filterturmes) darf erst begonnen werden, wenn das BAFA den Zuwendungsbescheid erlassen hat. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, zusammen mit dem Förderantrag einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn beim BAFA einzureichen. Bescheidet das BAFA diesen positiv, kann auf eigenes wirtschaftliches Risiko auch vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben begonnen werden.
MODUL 4 – ENERGIE- UND RESSOURCENBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN
- Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Energieeffizienzerhöhung und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen
- Dabei kann der Neu- oder Ersatzerwerb der kompletten Filteranlage, in welcher die hocheffizienten Querschnittstechnologien verbaut sind, gefördert werden
- Weiterhin können Nebenkosten (z. Bsp. Transportkosten) in Höhe von max. 30%, gemessen an den förderfähigen Ausgaben sowie das für die Beantragung notwendige Energieeinsparkonzept, bezuschusst werden
- Der Zuschuss auf die Nettoausgaben der förderfähigen Gesamtanlage zzgl. Nebenkosten sowie Energieeinsparkonzept beträgt für KMU maximal 40%, für sonstige und große Unternehmen maximal 30% und ist auf eine Gesamtförderung von 15 Mio. Euro pro Vorhaben begrenzt
- Dabei sind die 30% / 40% als Förderhöchstgrenzen zu verstehen. Die tatsächliche Förderung errechnet sich aus der künftig erzielbaren jährlichen Einsparung an CO2. KMU erhalten pro jährlich eingesparter Tonne CO2 eine Förderung in Höhe von maximal 900 €, sonstige und große Unternehmen 500 €.
- Grundvoraussetzung für eine Antragstellung ist das Vorliegen eines Energieeinsparkonzeptes, welches durch einen beim BAFA zugelassenen Energieberater erstellt wurde. Dieses muss das Investitionsvorhaben beschreiben sowie die mit dem Vorhaben erzielte Endenergie- und CO2-Einsparung darlegen.
- Weiterhin ist nachzuweisen, dass die Amortisationszeit der anzuschaffenden Anlage ohne Förderung > 3 Jahre betragen würde.
Mehr Informationen über die BAFA Förderung
Die Ausführungen auf dieser Seite berücksichtigen Informationen, die aus der Förderrichtlinie des BAFA entnommen wurden und dienen im ersten Schritt einer übersichtlichen Darstellung der Förderkriterien. Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt oder unter dem folgenden Link zur Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Unterstützung bei der Förderfähigkeitsprüfung Ihres Vorhabens
Haben Sie Fragen zur BAFA Förderung oder möchten Sie wissen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist? Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren mit der Wirtschaftsberaterin Frau Dipl. VwW (FH) Nadine Frohberg zusammen. Frau Frohberg führt u.a. für die Kunden von Novus bzw. deren Vertriebspartner die Förderfähigkeitsprüfungen kunden- und anlagenindividuell durch. Die Kosten in Verbindung mit dieser Vorprüfung übernimmt die Novus air GmbH.