BESCHREIBUNG

Was bedeutet der Allgemeine Staubgrenzwert?

Die neuen Grenzwerte für den alveolengängigen Staub, der in Schweißrauch vorkommt, sind seit 2014 in Kraft. Diese Regelung ist Pflicht und sollte von allen Unternehmen eingehalten werden. Mit der richtigen Absaugtechnik sind Sie vorbereitet.

Festlegung in der TRGS 900

Beim Schweißen entsteht neben Rauch auch sogenannter alveolengängiger Staub (kurz A-Staub), der als besonders gesundheitsgefährdend gilt, da er beim Einatmen bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge (die Alveolen) vordringen kann. Um die Gesundheit von Schweißern zu schützen, wird ein Allgemeiner Staubgrenzwert in der Technischen Regel für Gefahrstoffe, kurz TRGS 900, beschrieben und findet sich in weiteren Technischen Regeln für Gefahrstoffe wieder, so zum Beispiel der TRGS 528 für Schweißrauche.

Erstellt wird der Grenzwert durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS). Dabei werden sowohl arbeitsmedizinische als auch toxikologische Aspekte berücksichtigt und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen. So wurde der Allgemeine Staubgrenzwert 2001 von 6 auf 3 mg/m3 reduziert und 2014 in einer neuen Version der TRGS 900 auf 1,25 mg/m3 (Alveolengängiger Staub) festgelegt.

Die Einhaltung des neuen Grenzwertes wird Pflicht

Für die Umsetzung der neuen Regel wurde  eine Übergangsfrist gewährt, die es allen Arbeitgebern gestatten soll, ihre Arbeitsstätten, Anlagen und Betriebsmittel auf den neuen Grenzwert anzupassen. Diese Übergangsfrist endet zum 31.12.2018. Spätestens nach Inkrafttreten des neu festgelegten Allgemeinen Staubgrenzwertes müssen Arbeitsplätze neu bewertet und geprüft werden und Schutzmaßnahmen ergriffen beziehungsweise erhöht werden.

LÖSUNG

Die NOVUS Antwort auf den Allgemeinen Staubgrenzwert

Absauganlagen von NOVUS, wie der Airtower, bieten den Vorteil, dass sie nicht nur den Arbeiter am Schweißgerät beachten, sondern mithilfe der Raumlufttechnologie alle Mitarbeiter in der Produktionshalle vor Rauch und Feinstaub schützen. Der NOVUS Airtower unterstützt sie demnach bei der Einhaltung der gesetzlichen Staubgrenzwerte und sorgt, dank vollautomatischer Betriebsweise für maximale Energieeinsparung. Und anders als herkömmliche Systeme benötigt er keine Rohrleitungen und ist somit flexibel einsetzbar.

DOWNLOADS

Wissenswertes über den Allgemeinen Staubgrenzwert

Die Ausführungen auf dieser Seite dienen im ersten Schritt einer Übersicht zum Allgemeinen Staubgrenzwert. Weitere Informationen finden Sie in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 900) oder unter dem folgenden Link zur Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA):

 

TRGS 900 ALS PDF  WEBSITE BAUA

KONTAKT Handeln Sie im Auftrag Ihrer Mitarbeiter!

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Mitarbeiter zu schützen. Und die Anpassung des Allgemeinen Staubgrenzwertes ist dabei nur eines der Themen, die es im Einsatz gegen Rauch, Staub und anderen Emissionen zu beachten gibt. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei dieser wichtigen Umstellung. Also sprechen Sie uns an – am Telefon unter 0800 66887 80 oder ganz bequem über unser Kontaktformular beziehungsweise unseren Rückrufservice.

 

KONTAKT