Wie nah an der Absauganlage kann ich schweißen?

Alles eine Frage des Gleichgewichts

Grundsätzlich ist die Frage einfach beantwortet: Die Absauganlage sollte beim Schweißen so nah wie möglich am Arbeitsplatz positioniert werden. Richtig steht sie also immer da, wo sie eigentlich im Weg ist. Daher ist klar: Es muss eine andere Lösung geben, die uneingeschränktes Arbeiten garantiert und gleichzeitig die Gesundheit aller Mitarbeitenden schützt.

 

Wie berechne ich die richtige Hallenbelüftung?

Oder anders gefragt: Wie viele Absauggeräte kann und sollte ich in meiner Halle aufstellen? Die Antwort auf diese Frage ist von unterschiedlichen Gegebenheiten abhängig.

Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze zur Berechnung der Schweißrauchabsaugung. Man kann zum einen von der Größe des Schweißbereiches bzw. vom Gesamtvolumen der Halle ausgehen. Denn das Ziel ist immer, die gesamte Luft in einer Stunde zwischen vier- und sechsmal auszutauschen. Mithilfe dieser Angaben lässt sich dimensionieren, wie umfangreich das Absaugsystem in der Halle ausfallen muss.

Die zweite Möglichkeit ist noch genauer. Hier wird die Thermik als Faktor mit einbezogen. Grundlage der Berechnung sind die folgenden Fragen:

  • Wie viele Schweißer sind in der Halle?
  • Mit viel Ampere wird geschweißt?
  • Wie sind die Arbeitsplätze im Raum verteilt?
  • Welche Leistung bietet die Absauganlage?

Die Antworten auf diese Fragen führen uns zur Anzahl der Filtertürme, die benötigt werden. Durch die Berechnung ist automatisch das Gleichgewicht ermittelt, welches sicherstellt, dass die Gefahrenstoffe gefiltert werden und gleichzeitig alle Mitarbeitenden uneingeschränkt arbeiten können.

 

Wie nah am Schweißplatz, kann ich die Absauganlage platzieren?

Eine Frage, die bei der Analyse gleichzeitig beantwortet wird, ist die nach der Position der Absaugtürme. Wie oben beschrieben, ist eine Absauganlage immer da am besten aufgestellt, wo gearbeitet wird. Da unsere Kunden und Kundinnen das aber natürlich nicht immer umsetzen können, helfen wir dabei, Kompromisse zu finden, die sowohl die Sicherheit aller garantieren und gleichzeitig einer produktiven Arbeit nicht im Wege stehen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Bei NOVUS gehen wir dafür immer in den Austausch mit den Auftraggebenden und geben Feedback zum geplanten Aufstellungsort des Filterturms. Wichtig ist es, dass die Qualität der Produkte nicht durch Zugluft im Raum oder die Rückführung der Luft aus einem Absaugtower beeinflusst wird. Leider wird der Schweißbetrieb bereits bei wenigen Metern pro Sekunde gestört. Zudem führt ein Luftzug dazu, dass das Schutzgas weggetragen wird.

Gemeinsam mit unseren Kund:innen haben wir Tests durchgeführt. Im Ergebnis konnten wir feststellen, dass man bis zu einer Entfernung von einem Meter zu unserem Filterturm ohne Qualitätseinbußen schweißen kann. Gleichzeitig ist die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleistet.

Ein zweiter Faktor ist das Zugempfinden der Schweißer. Bereits ab einer Geschwindigkeit von mehr als zwei Metern pro Sekunde fühlen sich Menschen von Zugluft gestört. Bei unserem AIRTOWER haben wir durch die besondere Konstruktion der Öffnungen zum Luftauslass für eine minimale Geschwindigkeit gesorgt. Zudem wird die warme Luft, die sich oben im Raum befindet, wieder ausgegeben. Sie sparen dadurch Heizkosten und die Arbeitsumgebung der Kolleginnen und Kollegen wird nicht durch einen kühlen Luftzug beeinflusst.

Bei der Beratung schauen wir uns die Gegebenheiten vor Ort genau an. In der Regel ist zum Schutz der Mitarbeitenden eine Punktabsaugung, also direkt am Entstehungsort, wünschenswert. Welche Systeme es gibt, haben wir für Sie zusammengetragen.

 

Welche Absaugtechnik eignet sich für welche Schweißsituation?

Wenn unsere Händler und Händlerinnen nach passenden Lösungen für die Kund:innen suchen, kommunizieren wir immer die TRGS 528 (Technischen Regel für Gefahrstoffe). Oft kennen die Verantwortlichen diesen Anforderungskatalog auch schon. Entweder haben sie deshalb konkrete Präferenzen oder sie bringen viele Fragen mit. Bevor wir uns die Gefahren noch einmal genauer anschauen, gehen wir zunächst auf die Techniken ein, die zur Auswahl stehen.

 

Punktabsaugung direkt am Schweißgerät

Wie oben beschrieben, ist die Punktabsaugung immer das erstrebenswerte Ziel. Die Gefahrenstoffe werden direkt am Entstehungsort beseitigt. Wie genau das aussieht, hängt wiederum von den Gegebenheiten und der genutzten Technik ab.

Eine Pistolenabsaugung ist immer am Brenner montiert und erfasst somit die Schadstoffe direkt an ihrem Ursprung. Der Erfassungsgrad steigt, wenn das System weit vorn am Schweißgerät sitzt. Die Absaugung passiert direkt an der Schweißnaht entlang. Genau hier liegt aber auch die Krux: Denn sobald der Mitarbeitende zusätzlich am Brenner noch andere Gerätschaften mitführt, gelangt er nicht mehr in Ecken und enge Winkel. Zudem erschwert das zusätzliche Gewicht die Handgriffe. Umso komplizierter es ist, die Schweißstelle zu erreichen, desto eher ist man gewillt, die Düse weiter nach hinten zu setzen. Mehr Bewegungsfreiheit geht dann aber gleichzeitig mit einem geringeren Erfassungsgrad einher.

Und nicht immer hat das Unternehmen die Wahl: Ist bspw. das Schweißgerät selbst sehr sperrig oder werden Bauteile geschweißt, die unhandlich und sehr groß sind, kommt eine brennerintegrierte Absaugung fast nie in Frage und demnach nicht zum Einsatz.

Eine sinnvolle und verbreitete Alternative ist die Beseitigung der Schadstoffe mit einem Absaugarm. Er eignet sich immer dann, wenn die Bauteile eine feste Position haben und wenn die Schweißplätze in ihrer Größe nicht variieren. Das gilt in der Regel für Kabinen, kleinere Werkstücke, kurze Schweißnähte und schnelle Fertigungsarbeiten. Unsere Modelle AIRCASE und AIRLINE eignen sich sehr gut zum Anbau eines Armes, an dem vorn die Absaugdüse montiert ist.

Der Absaugarm sitzt im Abstand von ca. 30 Zentimeter über der Schweißnaht. Der große Luftkanal ermöglicht hohe Volumenströme, wodurch diese Systeme einen sehr großen Teil des Schweißrauches aufnehmen. Die Technik gilt daher als Punktabsaugung. Die Leistung kann unterstützend auch noch verstärkt werden, in dem der Erfassungsradius des Armes bspw. durch ein Prallblech vergrößert wird. Das erhöht die Sogwirkung um ein Vielfaches.

Der sehr geringe geforderte Abstand zwischen Erfassungselement und Entstehungsstelle lässt sich jedoch in der Praxis ebenfalls nicht immer umsetzen. Dafür müssten die Mitarbeitenden den Absaugarm beim Schweißen händisch mitführen. Als Alternative bieten wir deshalb oft die Hallenlüftung via AIRTOWER inkl. einer Personenschutzausrüstung – bspw. Frischlufthelm – an.

Eine andere Möglichkeit ist es, nur die Absaugdüse zu verwenden, welche mithilfe von Magneten oder Saugfüßen platziert wird. Sie kann auch ohne Positionierungsarm direkt an unsere Geräte angeschlossen werden. Aufgrund des kleinen Durchmessers des Schlauches erreicht sie aber nur geringe Luftvolumenströme. Deshalb muss sie nah an der Schweißnaht platziert werden, was sie zusätzlich zu einem Hindernis macht.

Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, welches Absaugsystem sich für Ihren speziellen Anwendungsfall am besten eignet. Denn am wichtigsten ist die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden. Für diese gilt es, eine funktionierende Absaugung sicherzustellen.

 

Was ist am Schweißrauch so gefährlich?

Generell gilt: Wenn Schweißrauch vermieden werden kann, bspw. durch Nieten oder andere Verfahren, muss darauf zurückgegriffen werden. Aufgrund von schlechter Stabilität und höheren Kosten ist dies aber nicht immer möglich. Lässt sich Schweißrauch nicht vermeiden, muss dafür gesorgt werden, ihn schnellstmöglich nach seiner Entstehung aus dem Raum zu filtern, denn er enthält fast immer gesundheitsschädliche Partikel. Aufgrund der Thermik steigen sie auf eine Höhe von etwa fünf Metern nach oben und verteilen sich so im Raum, dass sie für die Kolleg:innen eine noch größere Gefahr sind, als für die schweißende Person.

Die Gase und Partikel fallen teilweise in die Kategorie Ultrafeinstaub. Aufgrund ihrer Größe können sie in die Atemwege gelangen und sogar bis in die Lungenbläschen vordringen. Wie gefährlich die Schadstoffe sind, hängt sehr von den Materialien ab, die bearbeitet werden. Die entstehenden Partikel können dann zu Staubablagerungen in der Lunge führen oder Krebs in den Atemwegen verursachen. Um das zu vermeiden und den Schutz aller sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Vorschriften zur Absaugung von Schweißrauch aufgesetzt.

 

Welche Vorschriften gelten?

TRGS 528

Unternehmen, in denen Schweißer:innen tätig sind, sollten sich an den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe 528 orientieren bzw. diese umsetzen. Sie wurden 2021 überarbeitet und sind Grundlage von Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft.

Die TRGS 528 setzt Grenzwerke für Gefahrenstoffe fest und beinhaltet die Dokumentationspflicht bei der Inbetriebnahme von Absaugsystemen. Die Prüfung der Funktionalität wird bei Installation und anschließend einmal im Jahr vorgeschrieben.

In unserem Blogartikel TRGS 528 – Was bedeutet die Vorschrift für den Schweißarbeitsplatz? behandeln wir das Thema ausführlich:

 

DIN EN ISO 15012-1

Ebenfalls beachtet werden muss die Gefahrenstoffverordnung DIN EN ISO 15012-1. Diese legt zum Beispiel fest, dass für das Schweißen von Edelstahl ein Zertifikat erworben werden muss. Das sogenannte W3 Zertifikat schreibt vor, dass bei der Bearbeitung von Edelstahl nur noch Geräte mit Direkterfassung – also direkt an der Entstehungsquelle – eingesetzt werden dürfen. Sonderregelungen sind zwar auch hier notwendig, da die Bedingungen vor Ort eine Direkterfassung nicht immer uneingeschränkt zulassen. In diesem Fall braucht es aber eine gesonderte Abnahme von Seiten der Berufsgenossenschaft.

 

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Partikel und Feinstaub werden aus der Umgebungsluft gefiltert und aufgefangen. Im Ergebnis müssen diese anschließend entsorgt werden. Hierfür hat das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung (im BImSchG) Grenzwerte und Vorgaben aufgestellt. Die gefilterten Stoffe werden in einem Behälter gesammelt. Bei ihrer Entsorgung muss verhindert werden, dass sie in die Atmosphäre oder das Grundwasser gelangen.

 

TRGS 560

Die gefilterte Luft kann anschließend wieder in die Werkhalle geleitet werden. Die Bedingungen dafür, sind in der TRGS 560 zur „Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben“ festgelegt. So ist bspw. vorgeschrieben, dass die rückgeführte Luft maximal die Hälfte des Zuluftanteils ausmachen darf. Mithilfe von Gefahrenstoffmessungen wird außerdem geprüft, ob die Konzentrationen in der Luft, die zurück an den Arbeitsplatz geht, den Vorgaben entsprechen.

 

Hallenbelüftung mit NOVUS planen

Aus all dem wird klar: Schweißrauch sollte überall wo es möglich ist, vermieden werden. Da das in der Realität aber selten der Fall ist, finden wir gemeinsam mit Ihnen passgenaue Absauglösungen für Ihr Unternehmen. Für die Punktabsaugung steht Ihnen vor allem die AIRCASE Serie zur Verfügung. Ergänzend haben wir mit dem AIRTOWER und der AIRLINE hervorragende Systeme für die Hallenbelüftung entwickelt. Bei unserem Kunden Fischer Licht & Metall kamen beide Lösungen in Kombination zum Einsatz.

KONTAKT

Haben wir Sie neugierig gemacht?

Alle Fragen ob allgemeiner Natur oder aber einen speziellen Anwendungsfall betreffend besprechen wir sehr gern in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns unter der Nummer 0800 66887 80. Oder Sie nutzen direkt unser Kontaktformular.

 

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